Schulwegweiser
Urlaubsgesuch
Das Gesuch ist mindestens 5 Arbeitstage vor dem gewünschten Urlaub bei der Schuldirektion abzugeben.
Jokertage
Das Gesuch ist mindestens 7 Tage vor dem gewünschten Urlaub bei der Schuldirektion abzugeben.
Krankheitsbedingte Abwesenheit
Nach einer krankheitsbedingten Abwesenheit von der Schule ist das Formular „Abwesenheit von der Schule“ am Morgen bis um 08:00 Uhr respektive am Nachmittag bis um 13:30 Uhr auf dem Schulsekretariat abzugeben.
Schnupperlehre
- Schnupperlehrgesuch
- Feedback- und Beobachtungsbogen: Schnupperlehr-Tagebuch
Bestimmungen für die Zyklusverlängerung
Schulregeln
Leitbild